Ausbildung Die Fachschule für Sozialpädagogik Agneshaus
ist eine staatlich anerkannte, katholische Privatschule in der Trägerschaft
der Erzdiözese Freiburg. Sie
vermittelt die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Erzieherin /
Erzieher und damit die Befähigung, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei
Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen in entsprechenden Einrichtungen der
caritativen, kirchlichen, freien oder öffentlichen Träger. Das Bildungskonzept, das den Lehrangeboten der
Schule zugrunde liegt, gründet auf der christlichen Weltanschauung und im
Besonderen auf der Achtung vor der Würde des Menschen. Es ist geprägt von dem Ziel, Erzieherpersönlichkeiten heranzubilden,
die ihren Erziehungsauftrag auf dem Fundament des christlichen Glaubens
verstehen und ausüben. Das Ausbildungsangebot ergeht an junge Menschen,
welche diese Zielsetzung anerkennen und mit verwirklichen wollen, in einem
Ausbildungsgang, in dem Aufgeschlossenheit, Verantwortungsbewusstsein,
Kritikfähigkeit und soziales Engagement verlangt und
gefördert werden. |
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Voraussetzungen der
Ausbildung Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule FSP (2BKSP)
oder FSP praxisintegriert (3BKSPIT) sind: 1.
Die Fachschulreife, der
Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder
Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der
Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen
Bildungsgang, 2.
1. der erfolgreiche
Abschluss des einjährigen 3.
der schriftliche Nachweis
eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung nach § 11. (2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die
die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze in der
Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können
zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn sie die
Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen und 1.
ein sechswöchiges
Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung welches innerhalb der
letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1
bis 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und 2.
die Fachhochschulreife,
die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil
der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung
Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder 3.
eine mindestens
einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich
oder eine entsprechende Vollzeitschule oder 4.
eine mindestens
einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine
entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach
"Pädagogik und Psychologie" besucht wurde, oder 5.
eine mindestens
zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des
Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet
wurden, werden auf das Praktikum nach Nummer 1 angerechnet. (3) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die
die Vorausset-zungen nach Absatz 2 erfüllen, noch nicht alle Plätze in der
Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können
zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die die
Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 und 3 erfüllen, wenn sie 1.
eine mindestens
zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen
Einrichtung, welche innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeübt wurde, oder 2.
1. ein sechswöchiges
Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer
Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG
und nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des
Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet
wurden, werden auf die Vollzeittätigkeit nach Nummer 1 oder das Praktikum
nach Nummer 2 Buchstabe a angerechnet. (4) Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die
Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. (5) Wer eine Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeitform,
Teilzeitform oder praxisintegriert erfolgreich abgeschlossen hat oder
verlassen musste, weil er wiederholt nicht versetzt
oder wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann nicht erneut
in einer Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden. Bei Fragen zur
Voraussetzung für die Aufnahme beraten wir Sie auch gerne telefonisch.
1) Pflichtbereich: -
Religionslehre/Religionspädagogik -
Deutsch -
Englisch -
Handlungsfeld „Berufliches
Handeln fundieren“ -
Handlungsfeld „Erziehung und
Betreuung gestalten“ -
Handlungsfeld „Bildung und
Entwicklung fördern“ -
Sozialpädagogisches Handeln (in
unserem BKSP in zwei Blöcken von insgesamt 12 Wochen) 2) Wahlpflichtbereich: -
Sozialpädagogische Übungen Die zweijährige Ausbildung (2BKSP) in
der Fachschule für Sozialpädagogik beinhaltet folgende Handlungsfelder
(Fächer): 1) Pflichtbereich: -
Religionslehre/Religionspädagogik -
Deutsch -
Englisch -
Handlungsfeld „Berufliches
Handeln fundieren“ -
Handlungsfeld „Erziehung und
Betreuung gestalten“ -
Handlungsfeld „Bildung und
Entwicklung fördern“ -
Handlungsfeld
„Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben“ -
Handlungsfeld „Zusammenarbeit
gestalten und Qualität entwickeln“ -
Sozialpädagogisches Handeln in
verschiedenen Arbeitsfeldern 2) Wahlpflichtbereich: -
Heimerziehung -
Arbeit im Jugendhaus -
Horterziehung -
Sonderpädagogische
Arbeitsfelder 2. Schuljahr: -
Medienpädagogik -
Kulturpädagogik -
u.a. 3) Wahlbereich: -
Mathematik (Zusatzunterricht
zum Erwerb der Fachhochschulreife) Das vierte Ausbildungsjahr wird als
einjähriges Berufspraktikum abgeleistet. Das mit einem Prüfungskolloquium
abschließt. Nach Bestehen des Berufspraktikums erhalten
die Teilnehmer das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r
Erzieherin / Erzieher“. *Änderungen vorbehalten.
1)
Pflichtbereich: -
Religionslehre/Religionspädagogik -
Deutsch -
Englisch -
Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“ -
Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“ -
Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“ -
Handlungsfeld „Unterschiedlichkeit
und Vielfalt leben“ -
Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“ -
Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern
(Praxisstelle über drei Jahre) 2)
Wahlpflichtbereich: -
Sozialpädagogische Übungen -
Sozialpädagogische Arbeitsfelder -
Abenteuer- und Erlebnispädagogik |
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