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Ausbildung

 

Die Fachschule für Sozialpädagogik Agneshaus ist eine staatlich anerkannte, katholische Privatschule in der Trägerschaft der Erzdiözese Freiburg. Sie vermittelt die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher und damit die Befähigung, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen wahrzunehmen in entsprechenden Einrichtungen der caritativen, kirchlichen, freien oder öffentlichen Träger.

 

Das Bildungskonzept, das den Lehrangeboten der Schule zugrunde liegt, gründet auf der christlichen Weltanschauung und im Besonderen auf der Achtung vor der Würde des Menschen.

 

Es ist geprägt von dem Ziel, Erzieherpersönlichkeiten heranzubilden, die ihren Erziehungsauftrag auf dem Fundament des christlichen Glaubens verstehen und ausüben. Das Ausbildungsangebot ergeht an junge Menschen, welche diese Zielsetzung anerkennen und mit verwirklichen wollen, in einem Ausbildungsgang, in dem Aufgeschlossenheit, Verantwortungsbewusstsein, Kritikfähigkeit und soziales Engagement verlangt und gefördert werden.

 

 

Voraussetzungen der Ausbildung

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule FSP (2BKSP) oder FSP praxisintegriert (3BKSPIT) sind:

1.     Die Fachschulreife, der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang,

2.     1. der erfolgreiche Abschluss des einjährigen
Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder
2. ein Berufsabschluss als staatlich anerkannte Kinderpflegerin oder staatlich anerkannter Kinderpfleger oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung

3.     der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung nach § 11.

(2) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, wenn sie die Voraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 1 und 3 erfüllen und

 

1.     ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) und

2.     die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft oder

3.     eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule oder

4.     eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn ein mindestens zweistündiges Fach "Pädagogik und Psychologie" besucht wurde, oder

5.     eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf das Praktikum nach Nummer 1 angerechnet.

(3) Sofern nach Aufnahme aller Bewerberinnen und Bewerber, die die Vorausset-zungen nach Absatz 2 erfüllen, noch nicht alle Plätze in der Eingangsklasse der Fachschule für Sozialpädagogik besetzt sind, können zusätzlich Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nummer 1 und 3 erfüllen, wenn sie

 

1.     eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welche innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeübt wurde, oder

2.     1. ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG und
2. eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierliche Tätigkeit als über eine Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagesmutter mit mehreren Kindern oder
3. die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren

 

nachweisen. Zeiten eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, die in einer Kindertageseinrichtung abgeleistet wurden, werden auf die Vollzeittätigkeit nach Nummer 1 oder das Praktikum nach Nummer 2 Buchstabe a angerechnet.

(4) Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

(5) Wer eine Fachschule für Sozialpädagogik in Vollzeitform, Teilzeitform oder praxisintegriert erfolgreich abgeschlossen hat oder verlassen musste, weil er wiederholt nicht versetzt oder wiederholt die Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann nicht erneut in einer Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen werden.

 

Bei Fragen zur Voraussetzung für die Aufnahme beraten wir Sie auch gerne telefonisch.


Ausbildungsweg

Die Ausbildung dauert mit dem Berufskolleg und dem Berufspraktikum insgesamt 4 Jahre.


Das einjährige Berufskolleg (1BKSP) umfasst folgende Handlungsfelder (Fächer):

1)   Pflichtbereich:

-        Religionslehre/Religionspädagogik

-        Deutsch

-        Englisch

-        Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“

-        Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“

-        Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“

-        Sozialpädagogisches Handeln (in unserem BKSP in zwei Blöcken von insgesamt 12 Wochen)

 

2) Wahlpflichtbereich:

-        Sozialpädagogische Übungen

Die zweijährige Ausbildung (2BKSP) in der Fachschule für Sozialpädagogik beinhaltet folgende Handlungsfelder (Fächer):

1)   Pflichtbereich:

-        Religionslehre/Religionspädagogik

-        Deutsch

-        Englisch

-        Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“

-        Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“

-        Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“

-        Handlungsfeld „Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben“

-        Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“

-        Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern
 

2)   Wahlpflichtbereich:

1. Schuljahr:

Pädagogische Arbeitsfelder:

-        Heimerziehung

-        Arbeit im Jugendhaus

-        Horterziehung

-        Sonderpädagogische Arbeitsfelder

2. Schuljahr:

 

-        Medienpädagogik

-        Kulturpädagogik

-        u.a.

 

3)   Wahlbereich:

-        Mathematik (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife)

 

 

Das vierte Ausbildungsjahr wird als einjähriges Berufspraktikum abgeleistet. Das mit einem Prüfungskolloquium abschließt.

 

Nach Bestehen des Berufspraktikums erhalten die Teilnehmer das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Erzieherin / Erzieher“.


Ausbildungskosten

Es besteht Schulgeldfreiheit. Für Versicherungen, Verwaltungs- und Prüfungsaufwand einschließlich Werkmaterial etc. wird im 1BKSP und im ersten und zweiten Ausbildungsjahr (2BKSP) ein Betrag von je 150,- € erhoben. Die Anmeldegebühr (bei Zusage eines Ausbildungsplatzes) beträgt 50,- €*. Im Anerkennungsjahr wird ein Unkostenbeitrag von 200,- €* erhoben. Für Unterkunft und Verpflegung bei den Fortbildungstreffen sind etwa 150,- € aufzuwenden.

 

*Änderungen vorbehalten.


Die praxisintegrierte Ausbildung


Die dreijährige Ausbildung findet im Wechsel einer bezahlten Praxisstelle und der Fachschule für Sozialpädagogik statt.
Sie beinhaltet folgende Handlungsfelder (Fächer)

 

1)   Pflichtbereich:

-        Religionslehre/Religionspädagogik

-        Deutsch

-        Englisch

-        Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“

-        Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“

-        Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“

-        Handlungsfeld „Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben“

-        Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“

-        Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern (Praxisstelle über drei Jahre)
 

2)   Wahlpflichtbereich:

-        Sozialpädagogische Übungen

-        Sozialpädagogische Arbeitsfelder

-        Abenteuer- und Erlebnispädagogik