Ausbildung Die Fachschule für
Sozialpädagogik Agneshaus ist eine staatlich anerkannte, katholische
Privatschule in der Trägerschaft der Erzdiözese
Freiburg. Sie vermittelt die Ausbildung
zur / zum staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher und damit die
Befähigung, Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern und Jugendlichen
wahrzunehmen in entsprechenden Einrichtungen der caritativen, kirchlichen,
freien oder öffentlichen Träger. Das Bildungskonzept, das den Lehrangeboten der
Schule zugrunde liegt, gründet auf der christlichen Weltanschauung und im
Besonderen auf der Achtung vor der Würde des Menschen. Es ist geprägt von dem Ziel, Erzieherpersönlichkeiten heranzubilden,
die ihren Erziehungsauftrag auf dem Fundament des christlichen Glaubens
verstehen und ausüben. Das Ausbildungsangebot ergeht an junge Menschen,
welche diese Zielsetzung anerkennen und mit verwirklichen wollen, in einem
Ausbildungsgang, in dem Aufgeschlossenheit, Verantwortungsbewusstsein,
Kritikfähigkeit und soziales Engagement verlangt und
gefördert werden. |
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Voraussetzungen der
Ausbildung 1) Das Abschlusszeugnis
einer Realschule oder das Versetzungszeugnis in die 11. Klasse eines
Gymnasiums,das Zeugnis der Fachschulreife oder ein anderes gleichwertig
anerkanntes Zeugnis. 2)
Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen
Berufskollegs (1BKSP) hier an der Schule oder an einer anderen Fachschule für
Sozialpädagogik in Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Ausbildung 3BKSPIT (FSP
praxisorientiert) Anfrage bei der Schule
1) Pflichtbereich: -
Religionslehre/Religionspädagogik -
Deutsch -
Englisch -
Handlungsfeld „Berufliches
Handeln fundieren“ -
Handlungsfeld „Erziehung und
Betreuung gestalten“ -
Handlungsfeld „Bildung und
Entwicklung fördern“ -
Sozialpädagogisches Handeln (in
unserem BKSP in zwei Blöcken von insgesamt 12 Wochen) 2) Wahlpflichtbereich: -
Sozialpädagogische Übungen Die zweijährige Ausbildung (2BKSP) in der
Fachschule für Sozialpädagogik beinhaltet folgende Handlungsfelder (Fächer): 1) Pflichtbereich: -
Religionslehre/Religionspädagogik -
Deutsch -
Englisch -
Handlungsfeld „Berufliches
Handeln fundieren“ -
Handlungsfeld „Erziehung und
Betreuung gestalten“ -
Handlungsfeld „Bildung und
Entwicklung fördern“ -
Handlungsfeld
„Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben“ -
Handlungsfeld „Zusammenarbeit
gestalten und Qualität entwickeln“ -
Sozialpädagogisches Handeln in
verschiedenen Arbeitsfeldern 2) Wahlpflichtbereich: -
Heimerziehung -
Arbeit im Jugendhaus -
Horterziehung -
Sonderpädagogische
Arbeitsfelder 2. Schuljahr: -
Medienpädagogik -
Kulturpädagogik -
u.a. 3) Wahlbereich: -
Mathematik (Zusatzunterricht
zum Erwerb der Fachhochschulreife) Das vierte Ausbildungsjahr wird als
einjähriges Berufspraktikum abgeleistet. Das mit einem Prüfungskolloquium
abschließt. Nach Bestehen des Berufspraktikums erhalten
die Teilnehmer das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r
Erzieherin / Erzieher“. *Änderungen vorbehalten.
1)
Pflichtbereich: -
Religionslehre/Religionspädagogik -
Deutsch -
Englisch -
Handlungsfeld „Berufliches Handeln fundieren“ -
Handlungsfeld „Erziehung und Betreuung gestalten“ -
Handlungsfeld „Bildung und Entwicklung fördern“ -
Handlungsfeld „Unterschiedlichkeit
und Vielfalt leben“ -
Handlungsfeld „Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln“ -
Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern
(Praxisstelle über drei Jahre) 2)
Wahlpflichtbereich: -
Sozialpädagogische Übungen -
Sozialpädagogische Arbeitsfelder -
Abenteuer- und Erlebnispädagogik |