Ziel der Ausbildung:

Die Fachschule für Sozialpädagogik Agneshaus ist
eine staatlich anerkannte, katholische Privatschule in der Trägerschaft der
Erzdiözese Freiburg. Sie vermittelt die Ausbildung zur / zum staatlich anerkannten
Erzieherin / Erzieher und damit die Befähigung,
Erziehungs- und Bildungsaufgaben bei Kindern und
Jugendlichen wahrzunehmen in entsprechenden Einrichtungen der caritativen,
kirchlichen, freien oder öffentlichen Träger.
Das Bildungskonzept, das den Lehrangeboten der
Schule zugrunde liegt, gründet auf der christlichen Weltanschauung und im
Besonderen auf der Achtung vor der Würde des
Menschen.
Es ist geprägt von dem Ziel, Erzieherpersönlichkeiten heranzubilden, die
ihren Erziehungsauftrag auf dem Fundament des christlichen
Glaubens verstehen und ausüben. Das Ausbildungsangebot ergeht an junge
Menschen, welche diese Zielsetzung anerkennen und mit
verwirklichen wollen, in einem Ausbildungsgang, in dem
Aufgeschlossenheit, Verantwortungsbewusstsein, Kritikfähigkeit und soziales
Engagement verlangt und gefördert werden.

Voraussetzungen der Ausbildung:
1)
Das Abschlusszeugnis einer Realschule oder das Versetzungszeugnis in die
11. Klasse eines Gymnasiums,
das Zeugnis der Fachschulreife oder ein anderes gleichwertig anerkanntes
Zeugnis.
2)
Der erfolgreiche Abschluss des einjährigen
Berufskollegs (BKPR) hier an der Schule oder an einer anderen
Fachschule für Sozialpädagogik in Baden-Württemberg.
Ausbildungsweg:
Die Ausbildung dauert mit dem Berufskolleg und dem Berufspraktikum
insgesamt 4 Jahre.
Das einjährige Berufskolleg umfasst folgende
Handlungsfelder (Fächer):
1)
Pflichtbereich:
-
Religionslehre/Religionspädagogik
-
Deutsch
-
Englisch
-
Entwicklung beruflicher Identität
-
Aufbau von Beziehungen
-
Förderung von Entwicklung und
Bildung
-
Gestaltung von Beziehung und
Betreuung
-
Anwendung von Arbeitsmethoden
-
Sozialpädagogisches Handeln (in
unserem BKSP voraussichtlich
in zwei Blöcken von insgesamt 14 Wochen)
2) Wahlpflichtbereich
3) Wahlbereich
Die zweijährige Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik beinhaltet
folgende Handlungsfelder (Fächer):
1)
Pflichtbereich:
-
Religionslehre/Religionspädagogik
-
Deutsch
-
Englisch
-
Entwicklung beruflicher Identität
-
Förderung von Entwicklung und
Bildung
-
Gestaltung von Erziehung und
Betreuung
-
Unterstützung in besonderen Lebenssituationen
-
Zusammenarbeit mit Erwachsenen und
Institutionen
-
Qualitätsmanagement
-
Sozialpädagogisches Handeln in
verschiedenen Arbeitsfeldern
2)
Wahlpflichtbereich
3)
Wahlbereich:
-
Mathematik (Zusatzunterricht zum
Erwerb der Fachhochschulreife)
Das vierte Ausbildungsjahr wird als einjähriges Berufspraktikum
abgeleistet. Das mit einem Prüfungskolloquium abschließt.
Nach Bestehen des Berufspraktikums erhalten die
Teilnehmer das Recht zur Führung der Berufsbezeichnung
„Staatlich anerkannte/r Erzieherin / Erzieher“.
Ausbildungskosten:
Es besteht Schulgeldfreiheit. Für Kopien, Bibliotheksbenützung,
Versicherungen, Verwaltungs- und Prüfungsaufwand einschließlich Werkmaterial
etc.
wird im 1BKPR und im ersten und zweiten Ausbildungsjahr (2BKSP) ein Betrag von
je 150,- € erhoben.
Die Anmeldegebühr (bei Zusage eines
Ausbildungsplatzes) beträgt 50,- €*. Im Anerkennungsjahr wird ein
Unkostenbeitrag von 200,- €* erhoben.
Für Unterkunft und Verpflegung bei den Fortbildungstreffen sind etwa 150,- €
aufzuwenden.
*Änderungen vorbehalten.
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13.02.2004